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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 9 SO 460/11 B   

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https://dejure.org/2012,19026
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 9 SO 460/11 B (https://dejure.org/2012,19026)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.07.2012 - L 9 SO 460/11 B (https://dejure.org/2012,19026)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - L 9 SO 460/11 B (https://dejure.org/2012,19026)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - 1-Euro-Job -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 9 SO 460/11
    Dieser Rechtsprechung des BAG hat sich das Bundessozialgericht (BSG) angeschlossen (Urteil vom 13.04.2011, B 14 AS 98/10 R, BSGE 108, 116).
  • BVerwG, 20.11.1997 - 5 C 1.96

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;; Erstattungsanspruch, öffentlich-

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 9 SO 460/11
    e) Fehlt es bei einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung am Merkmal der Zusätzlichkeit, kann der Teilnehmer für die rechtsgrundlos erbrachte Arbeitsleistung vom Träger der Grundsicherung ggf. Wertersatz auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs verlangen (so BSG a.a.O.; so zu § 19 BSHG bereits Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 20.11.1997, 5 C 1/97, BVerwGE 105, 370).
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 857/06

    Status von Ein-Euro-Jobbern

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 9 SO 460/11
    Denn Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung begründen ein von Rechtssätzen des öffentlichen Rechts geprägtes Rechtsverhältnis und kein Arbeitsverhältnis (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 26.09.2007, 5 AZR 857/06, NZA 2007, 1422 zur Nachfolgenregelung des § 16 Abs. 3 Satz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der damals maßgeblichen Fassung).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 5 C 1.97

    Bescheinigung über die besondere Förderlichkeit eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 9 SO 460/11
    e) Fehlt es bei einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung am Merkmal der Zusätzlichkeit, kann der Teilnehmer für die rechtsgrundlos erbrachte Arbeitsleistung vom Träger der Grundsicherung ggf. Wertersatz auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs verlangen (so BSG a.a.O.; so zu § 19 BSHG bereits Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 20.11.1997, 5 C 1/97, BVerwGE 105, 370).
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